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Fachregeln des
Zimmererhandwerks 02 -
Balkone und Terrassen
Die Ausführung
von Balkon- und Terrassenkonstruktionen aus Holz- und Holzwerkstoffen
wird häufig von Kunden gewünscht.
Üblicherweise liegt ein erheblicher Teil dieser Kosntruktionen
in exponierter Lage und ist somit ganzjährig der Witterung
ausgesetzt. Das ausführende Unternehmen steht dann
häufig in dem Konflikt, dass der Kunde eine hölzerne
Konstruktion oft auch ohne die Verwendung von Holzschutzmitteln
wünscht, die das Unternehmen auch gerne ausführen
möchte, solche Konstruktionen aber gleichzeitig durch die
Normung des Holzschutzes wider den Erfahrungen der Praxis nur sehr
eingeschränkt zulässig sind. Ziel dieser Fachregeln
ist es, die Lücke zwischen der Normung und dem Kundenwunsch
sowie den langjährigen Praxiserfahrungen der Zimmermeister zu
schließen, und ein solides Regelwerk für die
Ausführung von Balkonen und Terrassen aus Holz bereitzustellen.
Aus den Jahrhunderte alten
Erfahrungen der Zimmermeister in der Verwendung von Holz im
Außenbereich und den gewonnen Erkenntnissen an welchen
Stellen der Konstruktion Schwachstellen bzw. Stärken liegen
wird klar, dass die Einteilung von Holz im Außenbereich in
die Nutzungsklassen 2 und 3 nach DIN 1052 bzw. die Einteilung in
Gefährdungsklassen nach DIN 68800 zu kurz greift, um der
Verwendung und der Dauerhaftigkeit von Holz im Außenbereich
gerecht zu werden. Daher wird mit dieser Fachregel in Anlehnung an die
Empfehlungen zur Dauerhaftigkeit nach DIN 1074-"Holzbrücken"
ein System von Schutzklassen eingeführt. Diese Schutzklassen
berücksichtigen für die einzelnen Bauteile neben der
Wetterexposition auch Lage, Ausrichtung sowie die Resistenzklasse der
Holzart. In diesem Zusammenhang unterscheiden die Fachregeln auch
eindeutig Verschleißbauteile, z. B. Belagroste oder
Abdeckbretter, von statisch relevanten Teilen wie Stützen,
Träger oder Geländer.
Inhalt der Fachregeln 02 - Balkone und Terrassen
- Bauordnungsrechtliche Anforderungen
- Materialien
- Tragsysteme und Aussteifung
- Holzschutz
- Ausführungsarten und
Konstruktionsdetails
Die "Fachregeln des Zimmererhandwerks"
können bei der Fördergesellschaft Holzbau und
Ausbau mbH, Berlin (Tel.: 0 30/203 14 570) bestellt werden.
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